Zulassungskriterien
Um als Registrar zugelassen zu werden, müssen Sie als Bewerber folgende Kriterien erfüllen:
Sie betreiben Ihre eigene operative Website.
Wenn Sie Domain-Registrierungsdienstleistungen anbieten, muss Ihre Website in mindestens einer Amtssprache der Europäischen Union verfügbar sein und Folgendes enthalten:
- vollständige Firmenangaben (wie z.B. offizieller Unternehmensname, Rechtsform, Registrierungsnummer, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Website);
- Kundenbetreuung in mindestens einer Amtssprache der Europäischen Union;
- klare Informationen über die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen und Preise;
- eine Domain-Verfügbarkeitsprüfung oder ein Link zu whois.eurid.eu.
Wenn Ihre Domain-Registrierungsdienstleistungen über eine Drittpartei verwaltet werden, bleiben Sie für die Angebote dieser Drittanbieter verantwortlich.
Sie verfügen über die technische Kompetenz, die Domain-Registrierungsdienstleistungen professionell und fachgerecht zu implementieren und zu unterstützen.
Sie bestätigen Ihre Kreditwürdigkeit (wir behalten uns das Recht vor, weitere Nachweise Ihrer finanziellen Stabilität zu verlangen).