Ihr Domänenname wurde unter Quarantäne gestellt, weil er gelöscht worden ist. Namen werden 40 Tage lang unter Quarantäne gestellt. Während des Quarantänezeitraums sind Websites oder E-Mail-Adressen in Verbindung mit dem Namen nicht länger aktiv. Nach Ablauf des Quarantänezeitraums werden die Domänennamen wieder freigegeben und können von jedem nach dem Windhundprinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ registriert werden.
Ein Domänenname kann aus drei Gründen gelöscht werden:
Schlagen Sie den Domänennamen in der .eu WHOIS-Datenbank nach, um herauszufinden, ab welchem Datum er wieder zur Registrierung nach dem Windhundprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) zur Verfügung steht.
Wenn Sie der Inhaber eines unter Quarantäne gestellten Domänennamens sind und Sie Ihren Namen vor Ablauf dieser Frist reaktivieren möchten, wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Registrierstelle.
Sie können auch eine neue Registrierstelle bitten, Ihren Domänennamen zu reaktivieren, wenn Sie mit Ihrer derzeitigen Registrierstelle unzufrieden sind. Ihre neue Registrierstelle wird in diesem Fall den Namen aus der Quarantäne per Registrierstellenwechsel in ihr Portfolio übertragen.
Eine Reaktivierung ist gebührenpflichtig. Wenden Sie sich bezüglich der entsprechenden Kosten an Ihre Registrierstelle.
Ja. Sie können eine Kopie der an Sie geschickten Bestätigungs-E-Mail erhalten. Schicken Sie eine E-Mail an info@eurid.eu oder kontaktieren Sie unstelefonisch, und wir veranlassen die Versendung der Kopie.
Klicken Sie hier, wenn Sie Ihren Inhaber-/Registrierstellenwechsel per Fax bestätigen möchten und Sie nach der passenden Bestätigungsvorlage suchen.
Ja. Sie können einen Inhaber-/Registrierstellenwechsel, den eine Registrierstelle in Ihrem Auftrag eingeleitet hat, stornieren. Dazu gibt es vier Möglichkeiten:
Inhaberwechsel (Trade):
Wenn Sie einen Inhaberwechsel Ihres .eu Domänennamens vornehmen möchten, muss Folgendes passieren:
Den Registrierstellen werden Inhaberwechsel in Rechnung gestellt, deshalb werden die Kosten gegebenenfalls dem neuen Domänennameninhaber verrechnet. Wenden Sie sich bei Fragen zu Gebühren einfach an Ihre Registrierstelle.
Registrierstellenwechsel (Transfer):
Der Wechsel eines .eu Domänennamens zu einer anderen Registrierstelle umfasst mehrere Schritte. Folgen Sie die im Anschluss beschriebenen Schritte oder benutzen Sie den Autorisierungscode, wenn Sie Ihren Registrierstellenwechsel bereits im Voraus bestätigen möchten.
Den Registrierstellen wird der Wechsel in Rechnung gestellt, deshalb werden die Kosten gegebenenfalls an Sie weitergegeben. Bei Fragen zu Gebühren wenden Sie sich bitte an Ihre Registrierstelle.
Wenn ein Domänenname den Status „zurückgestellt“ hat, bedeutet dies, dass er zwar registriert ist, aber derzeit für Inhaber- oder Registrierstellenwechsel nicht zur Verfügung steht, bis ein laufender Rechtsstreit beendet ist. Sofern Sie nicht als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt sind, ist EURid nicht in der Lage, Ihnen mehr Informationen als die oben erwähnten über diesen Domänennamen mitzuteilen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Registrierstelle, wann die Registrierung Ihres Domänennamens abläuft. Die .eu Vertragslaufzeit bei EURid beträgt 1 Jahr, aber Ihre Registrierstelle hat möglicherweise andere Vertragsbedingungen.
Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrer Registrierstelle. Die Vorgehensweise zur Verlängerung von Domänennamen ist bei jeder Registrierstelle anders.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Registrierstelle, um die bei Abfrage Ihres Domänennamens in der WHOIS-Datenbank angezeigten Daten zu ändern oder zu aktualisieren.
Jedes Unternehmen bzw. jede Organisation mit Sitz in der Europäischen Union und jede natürliche Person, die in der EU lebt, kann einen .eu Domänennamen registrieren lassen.
Diese Registrierungsvoraussetzungen sind in Artikel 4 der EG-Verordnung 733/2002 definiert.
Die Kosten variieren je nach Registrierstelle. Zugelassene .eu Registrierstellen legen ihre eigenen Gebühren für .eu Registrierungen und damit in Verbindung stehende Dienstleistungen fest. Mehr Informationen über die den Registrierstellen verrechneten .eu-Gebühren finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Wenn Sie keine Registrierstelle haben, verwenden Sie unsere Datenbank, um nach Name, Ort oder Sprache eine zugelassene .eu Registrierstelle zu finden.
In einem .eu Domänennamen sind nur die folgenden Zeichen zulässig:
Klicken Sie bitte hier, um mehr über die anderen Regeln zu erfahren, die Sie beachten sollten, wenn Sie einen .eu Domänennamen registrieren möchten.
Das .eu Endnutzer-Extranet, manchmal auch Endnutzer-Anwendung genannt, ist eine webbasierte Anwendung, die es Inhabern eines .eu Domänennamens ermöglicht, bestimmte Aspekte ihrer Domänennamen zu verwalten.
Im Endnutzer-Extranet können die Domänennameninhaber:
Um sich zum Extranet anmelden zu können, müssen Domänennameninhaber sich zuerst als Benutzer registrieren, indem sie ein Konto einrichten. Dabei wird das Passwort an die E-Mail-Adresse geschickt, die in der WHOIS-Datenbank für diesen Domänennamen eingetragen ist.
Wer bereits ein Konto eingerichtet hat, kann sich hier zum Extranet anmelden.
Nach obenIDN steht für „Internationalised Domain Name“ (Internationalisierte Domänennamen). IDNs sind Domänennamen, die Schriftzeichen von Nicht-ASCII-Zeichensätzen enthalten. Hierzu gehören Zeichen mit Akzenten, Cedillen und Ogoneks.
Beispiele sind das schwedische å, das deutsche ü, das rumänische ș und Zeichen aus dem gesamten bulgarischen und griechischen Alphabet.
IDNs sind für .eu besonders wichtig, da die Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten über 23 offizielle Sprachen verfügt. Viele dieser Sprachen verwenden Nicht-ASCII-Zeichen in ihren Alphabeten.
Sie können bereits IDNs unter .eu registrieren. .eu führte die IDNs am 10. Dezember 2009 ein.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung von IDNs nicht von allen Registrierstellen angeboten wird.
Konsultieren Sie bitte die Liste der unterstützen Schriftzeichen für eine Übersicht aller Nicht-ASCII-Zeichen, die unter .eu als IDN registriert werden können.
Nein. Wenn Sie einen Domänennamen mit einem „ß“ registrieren lassen möchten, müssen Sie den Zeichensatz „ss“ verwenden, da das DNS (Domain Name System) auf diese Weise aufgebaut ist.
Das DNS erkennt nur die Standard-ASCII-Zeichen. Deswegen wird jeder IDN automatisch in ein Format konvertiert (dem sogenannten ACE-String), das vom DNS verwendet werden kann. Leider wird das deutsche „ß“ bei dieser Konvertierung durch sein Äquivalent, das zweistellige „ss“, ersetzt.
Im DNS sind Domänennamen, die „ß“ verwenden, identisch mit denen, die „ss“ an derselben Stelle verwenden. Zum Beispiel wird „hauptstraße.eu“, nachdem es zu ASCII-Zeichen konvertiert wurde, äquivalent zu „hauptstrasse.eu“.
Im DNS muss aber jeder Domänenname einzigartig sein, da es sonst nicht funktioniert. Aus diesem Grund ist die Verwendung von „ß“ in einem IDN nicht zugelassen.
Ein ACE-String ist das Ergebnis, das man bekommt, wenn der im Webbrowser eingegebene IDN in ein Format konvertiert wurde, das vom DNS (Domain Name System) verstanden wird.
ACE-Strings beginnen mit vier Zeichen, xn--, die angeben, dass der Domänenname ein IDN ist. Die anderen Schriftzeichen, am Ende des Strings, geben an, welche Zeichen in dem eingegebenen IDN Nicht-ASCII-Zeichen sind und an welchen Positionen sie sich in dem Domänennamen befinden.
Die Schriftzeichen zwischen dem Präfix „xn--“ und den letzten Zeichen sind die Zeichen des ursprünglich eingegebenen IDNs, die nicht konvertiert werden mussten, da diese bereits zum Standard-ASCII-Zeichensatz gehören.
Der ACE-String des Domänennamens bücher.eu ist zum Beispiel xn--bcher-kva.eu..
Die maximale Länge eines .eu IDNs (der Teil nach www. und vor dem Punkt) darf nicht mehr als 63 Schriftzeichen betragen.
Diese Einschränkung gilt, nachdem der Domänenname zu einem ACE-String konvertiert wurde, der für die Nutzung im DNS (Domain Name System) notwendig ist.
Beispiele:
www.abcdef.eu ist 6 Schriftzeichen lang.
www.xyz.eu ist 3 Schriftzeichen lang.
www.bücher.eu wird jedoch, aufgrund seines ACE-Strings www. xn—bcher-kva.eu, als Domänenname mit 13 Schriftzeichen betrachtet.
Sobald IDNs unter .eu verfügbar sind, wird EURid einen IDN-Konvertierer einführen, der den ACE-String für jeden beliebigen .eu IDN anzeigen wird.
Nein. Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird kein Unterschied gemacht.
Nein, das Windhundprinzip („First come, first served“) gilt für alle .eu Domänennamen, auch für die IDNs.
Die Entscheidung, die IDNs unter. eu nicht mit einer Sunrise-Periode zu lancieren, wurde nach intensiver Vorbereitung getroffen. Diese Entscheidung stützt sich auf Dokumente, die von EURids IDN Advisory Board erstellt wurden und auf zwei Umfragen, die EURid 2008 organisiert hat
Eine Umfrage unter CENTR -Mitgliedern
Das Ergebnis der Umfrage zeigte bezüglich der Einführung von IDNs keine bestimmte Tendenz für Sunrise oder Landrush. Die Registries, die eine Lösung der anderen vorzogen, wurden vor allem von internen Überlegungen geprägt, von denen einige verbunden waren mit den lokalen Internet Communities und/ oder den organisatorischen Profilen der Registries selbst. p>
Eine öffentliche Online-Umfrage
Die Ergebnisse zeigten, dass sich die öffentliche Meinung bei der Einführung von IDNs unter .eu nicht deutlich für eine Sunrise-Periode aussprach. .
Eine Zusammenfassung der öffentlichen Umfrage (auf Englisch) können Sie hier einsehen.
Ja, wenn Ihr Browser über den richtigen Plug-in für IDNs verfügt, und wenn Ihre Emailsoftware IDNs unterstützt. IDNs werden von vielen Anwendungen jedoch noch nicht unterstützt.
Bitte beachten Sie: Andere Internetbenutzer brauchen auch einen IDN-unterstützenden Browser und einen IDN-unterstützenden Emailclient, um Ihre Website besuchen zu können, oder um nicht-web-basierte Emails an Ihre IDN-Webadresse schicken zu können.
Wenn die Anwendungen der anderen Internetbenutzer keine IDNs unterstützen, können Sie auch den ACE-String Ihres IDNs zur Verfügung stellen. Wenn Ihre Emailadresse z.B. 123@bücher.eu lautet, kann eine Email auch an 123@xn--bcher-kva.eu geschickt werden.
Sobald IDNs unter .eu verfügbar sind, wird EURid einen IDN-Konvertierer bereitstellen, der den ACE-String für jeden beliebigen .eu IDN anzeigen wird.
Nein, nur die Schriftzeichen des Standard-ASCII-Zeichensatzes können für Nameserver verwendet werden.
Das bedeutet, dass Sie den ACE-String eines IDNs (wie z.B. xn--bcher-kva.eu) verwenden können, nicht aber den IDN selbst bücher.eu).
Das Domain Name System erkennt nur Standard-ASCII-Schriftzeichen, wie die einfache lateinische Schrift.
Um vom DNS erkannt zu werden, müssen IDNs zu Strings konvertiert werden, die aus Standard-ASCII-Schriftzeichen bestehen. Diese Strings werden “ACE-Strings” genannt. “ACE“ steht hierbei für „ASCII Compatible Encoding“.
Das Konvertieren von IDNs zu ACE-Strings besteht aus zwei Schritten: den sogenannten „nameprep“ und „Punycode“.
1. Schritt
Während des „nameprep“-Prozesses wird ein IDN auf verschiedene Weisen zur Konvertierung vorbereitet: dazu gehört das Ersetzen der sogenannten normalisierten Nicht-ASCII-Zeichen durch die entsprechenden ASCII-Äquivalenten. In dieser Phase wird z.B. das deutsche ß konvertiert zu ss.
2. Schritt
Während des „Punycode“-Prozesses wird der sogenannte normalisierte IDN konvertiert zu einem ACE-String.
ACE-Strings fangen immer mit den gleichen vier Zeichen an (xn--), um anzuzeigen, dass es sich bei dem Domänennamen um einen IDN handelt.
Diesen vier Zeichen folgen die Standard-ASCII-Schriftzeichen, die im ursprünglichen IDN verwendet werden und die nicht konvertiert werden müssen.
Andere Zeichen am Ende des Strings geben an, welche der in dem IDN verwendeten Zeichen Nicht-ASCII-Schriftzeichen sind und an welcher Position innerhalb des Namens sie sich befinden.
So ist der ACE-String von dem IDN bücher.eu z.B. xn--bcher-kva.eu.
Homoglyphen sind Zeichen (oder Wörter) aus unterschiedlichen Schriften, die sich so ähnlich sind, dass es schwierig wird, sie voneinander zu unterscheiden. Die folgenden Homoglyphen sind zwei verschiedene Zeichen von zwei unterschiedlichen Schriften oder Alphabeten. Sie haben verschiedene Unicode-Nummern, sehen jedoch identisch aus.
| Kyrillisches Zeichen | a | Unicode-Nummer 0430 |
| Lateinisches Zeichen: | a | Unicode-Nummer 0061 |
„Homoglyph bundling” bedeutet, dass das Registrierungssystem bei der Registrierung eines IDNs automatisch alle Homoglyphen (falls vorhanden) des entsprechenden Namens mitregistriert. Diese Vorgehensweise führt also dazu, dass ein ”bundle” (Bündel) von Domänennamen auf einmal registriert wird.
Nach reiflicher Überlegung ist EURid zu dem Entschluss gekommen, das Homoglyph-Bundling nicht anzubieten.
Einige Registries bieten das Homoglyph-Bundling an, um auf diese Weise das Risiko zu minimalisieren, dass ein Domänenname registriert wird, der genau wie ein anderer Domänenname aussieht. EURid wird das Homoglyph-Bundling nicht anbieten, da es bei .eu nicht möglich sein wird, verschiedene Schriften in einem Domänennamen zu vermengen. Diese Vorgehensart reduziert ebenfalls auf erhebliche Weise dieses Risiko.
IDNs, die aus unterschiedlichen Schriften bestehen, könnten anderen Domänennamen zum Verwechseln ähnlich sehen, wenn Sie Homoglyphen enthalten. Dies ist der Grund, warum bei .eu IDNs nur eine (1) Schrift bzw. ein (1) Alphabet benutzt werden kann.
Nein. Es ist nicht erlaubt, unterschiedliche Schriften oder Alphabete in einem IDN zu benutzen. IDNs, die aus unterschiedlichen Schriften bestehen, könnten anderen Domänennamen zum Verwechseln ähnlich sehen, vor allem wenn Sie Homoglyphen enthalten.
Dies liegt daran, dass gewisse Kombinationen aus zwei Zeichen auch durch ein einziges (1) Unicode-Schriftzeichen dargestellt werden können.
Falls die zwei Zeichen, die Sie eingegeben haben, zu dieser Kategorie gehören, werden diese als ein einziges Schriftzeichen betrachtet. Gemäß der technischen Einschränkungen für .eu Domänennamen ist ein Domänenname, der nur aus einem Schriftzeichen besteht, nicht erlaubt.
Die 2-Zeichen-Kombinationen, die einem einzigen Unicode-Schriftzeichen entsprechen, sind untenstehend angeführt:
| Two-character Combination | Single-Character Equivalent | Single-Character Description |
| i ̇ (u+0069 u+0307) | İ (u+0130) | CAPITAL LETTER I WITH DOT ABOVE |
| l• (u+006C u+00B7) | Ŀ (u+013F) | CAPITAL LETTER L WITH MIDDLE DOT |
| l• (u+006C u+00B7) | ŀ (u+0140) | SMALL LETTER L WITH MIDDLE DOT |
| 'n (u+02BC u+006E) | ʼn (u+0149) | SMALL LETTER N PRECEDED BY APOSTROPHE |
| Two-character Combination | Single-Character Equivalent | Single-Character Description |
| ἀι (u+1F00 u+03B9) | ᾀ (u+1F80) | SMALL LETTER ALPHA WITH PSILI AND YPOGEGRAMMENI |
| ἁι (u+1F01 u+03B9) | ᾁ (u+1F81) | SMALL LETTER ALPHA WITH DASIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἂι (u+1F02 u+03B9) | ᾂ (u+1F82) | SMALL LETTER ALPHA WITH PSILI AND VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἃι (u+1F03 u+03B9) | ᾃ (u+1F83) | SMALL LETTER ALPHA WITH DASIA AND VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἄι (u+1F04 u+03B9) | ᾄ (u+1F84) | SMALL LETTER ALPHA WITH PSILI AND OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἅι (u+1F05 u+03B9) | ᾅ (u+1F85) | SMALL LETTER ALPHA WITH DASIA AND OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἆι (u+1F06 u+03B9) | ᾆ (u+1F86) | SMALL LETTER ALPHA WITH PSILI AND PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ἇι (u+1F07 u+03B9) | ᾇ (u+1F87) | SMALL LETTER ALPHA WITH DASIA AND PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ἀι (u+1F00 u+03B9) | ᾈ (u+1F88) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH PSILI AND PROSGEGRAMMENI |
| ἁι (u+1F01 u+03B9) | ᾉ (u+1F89) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH DASIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ι(u+1F02 u+03B9) | ᾊ (u+1F8A) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH PSILI AND VARIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἃι (u+1F03 u+03B9) | ᾋ (u+1F8B) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH DASIA AND VARIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἄι (u+1F04 u+03B9) | ᾌ (u+1F8C) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH PSILI AND OXIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἅι (u+1F05 u+03B9) | ᾍ (u+1F8D) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH DASIA AND OXIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἆι (u+1F06 u+03B9) | ᾎ (u+1F8E) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH PSILI AND PERISPOMENI AND PROSGEGRAMMENI |
| ἇι (u+1F07 u+03B9) | ᾏ (u+1F8F) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH DASIA AND PERISPOMENI AND PROSGEGRAMMENI |
| ἠι (u+1F20 u+03B9) | ᾐ (u+1F90) | SMALL LETTER ETA WITH PSILI AND YPOGEGRAMMENI |
| ἡι (u+1F21 u+03B9) | ᾑ (u+1F91) | SMALL LETTER ETA WITH DASIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἡι (u+1F22 u+03B9) | ᾒ (u+1F92) | SMALL LETTER ETA WITH PSILI AND VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἣι (u+1F23 u+03B9) | ᾓ (u+1F93) | SMALL LETTER ETA WITH DASIA AND VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἤι (u+1F24 u+03B9) | ᾔ (u+1F94) | SMALL LETTER ETA WITH PSILI AND OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἥι (u+1F25 u+03B9) | ᾕ (u+1F95) | SMALL LETTER ETA WITH DASIA AND OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ἦι (u+1F26 u+03B9) | ᾖ (u+1F96) | SMALL LETTER ETA WITH PSILI AND PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ἧι (u+1F27 u+03B9) | ᾗ (u+1F97) | SMALL LETTER ETA WITH DASIA AND PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ἠι (u+1F20 u+03B9) | ᾘ (u+1F98) | CAPITAL LETTER ETA WITH PSILI AND PROSGEGRAMMENI |
| ἡι (u+1F21 u+03B9) | ᾙ (u+1F99) | CAPITAL LETTER ETA WITH DASIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἡι (u+1F22 u+03B9) | ᾚ (u+1F9A) | CAPITAL LETTER ETA WITH PSILI AND VARIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἣι (u+1F23 u+03B9) | ᾛ (u+1F9B) | CAPITAL LETTER ETA WITH DASIA AND VARIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἤι (u+1F24 u+03B9) | ᾜ (u+1F9C) | CAPITAL LETTER ETA WITH PSILI AND OXIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἥι (u+1F25 u+03B9) | ᾝ (u+1F9D) | CAPITAL LETTER ETA WITH DASIA AND OXIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ἦι (u+1F26 u+03B9) | ᾞ (u+1F9E) | CAPITAL LETTER ETA WITH PSILI AND PERISPOMENI AND PROSGEGRAMMENI |
| ἧι (u+1F27 u+03B9) | ᾟ (u+1F9F) | CAPITAL LETTER ETA WITH DASIA AND PERISPOMENI AND PROSGEGRAMMENI |
| ὠι (u+1F60 u+03B9) | ᾠ (u+1FA0) | SMALL LETTER OMEGA WITH PSILI AND YPOGEGRAMMENI |
| ὡι (u+1F61 u+03B9) | ᾡ (u+1FA1) | SMALL LETTER OMEGA WITH DASIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ὢι (u+1F62 u+03B9) | ᾢ (u+1FA2) | SMALL LETTER OMEGA WITH PSILI AND VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ὣι (u+1F63 u+03B9) | ᾣ (u+1FA3) | SMALL LETTER OMEGA WITH DASIA AND VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ὤι (u+1F64 u+03B9) | ᾤ (u+1FA4) | SMALL LETTER OMEGA WITH PSILI AND OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ὥι (u+1F65 u+03B9) | ᾥ (u+1FA5) | SMALL LETTER OMEGA WITH DASIA AND OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ὦι (u+1F66 u+03B9) | ᾦ (u+1FA6) | SMALL LETTER OMEGA WITH PSILI AND PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ὧι (u+1F67 u+03B9) | ᾧ (u+1FA7) | SMALL LETTER OMEGA WITH DASIA AND PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ὠι (u+1F60 u+03B9) | ᾨ (u+1FA8) | CAPITAL LETTER OMEGA WITH PSILI AND PROSGEGRAMMENI |
| ὡι (u+1F61 u+03B9) | ᾩ (u+1FA9) | CAPITAL LETTER OMEGA WITH DASIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ὢι (u+1F62 u+03B9) | ᾪ (u+1FAA) | CAPITAL LETTER OMEGA WITH PSILI AND VARIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ὣι (u+1F63 u+03B9) | ᾫ (u+1FAB) | CAPITAL LETTER OMEGA WITH DASIA AND VARIA AND PROSGEGRAMMENI |
| ὰι (u+1F70 u+03B9) | ᾲ (u+1FB2) | SMALL LETTER ALPHA WITH VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| αι (u+03B1 u+03B9) | ᾳ (u+1FB3) | SMALL LETTER ALPHA WITH YPOGEGRAMMENI |
| άι (u+03AC u+03B9) | ᾴ (u+1FB4) | SMALL LETTER ALPHA WITH OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ᾶι (u+1FB6 u+03B9) | ᾷ (u+1FB7) | SMALL LETTER ALPHA WITH PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| αι (u+03B1 u+03B9) | ᾼ (u+1FBC) | CAPITAL LETTER ALPHA WITH PROSGEGRAMMENI |
| ὴι (u+1F74 u+03B9) | ῂ (u+1FC2) | SMALL LETTER ETA WITH VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ηι (u+03B7 u+03B9) | ῃ (u+1FC3) | SMALL LETTER ETA WITH YPOGEGRAMMENI |
| ήι (u+03AE u+03B9) | ῄ (u+1FC4) | SMALL LETTER ETA WITH OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ῆι (u+1FC6 u+03B9) | ῇ (u+1FC7) | SMALL LETTER ETA WITH PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ηι (u+03B7 u+03B9) | ῌ (u+1FCC) | CAPITAL LETTER ETA WITH PROSGEGRAMMENI |
| ὼι (u+1F7C u+03B9) | ῲ (u+1FF2) | SMALL LETTER OMEGA WITH VARIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ωι (u+03C9 u+03B9) | ῳ (u+1FF3) | SMALL LETTER OMEGA WITH YPOGEGRAMMENI |
| ώι (u+03CE u+03B9) | ῴ (u+1FF4) | SMALL LETTER OMEGA WITH OXIA AND YPOGEGRAMMENI |
| ῶι (u+1FF6 u+03B9) | ῷ (u+1FF7) | SMALL LETTER OMEGA WITH PERISPOMENI AND YPOGEGRAMMENI |
| ωι (u+03C9 u+03B9) | ῼ (u+1FFC) | CAPITAL LETTER OMEGA WITH PROSGEGRAMMENI |
Inhaber von .eu Domänennamen können ihre Domänennamen an andere Personen oder Organisationen weitergeben. Wir nennen diesen Vorgang einen Inhaberwechsel bzw. einen „Trade“. Klicken Sie hier, und Sie erhalten mehr Informationen darüber, wie ein Inhaberwechsel funktioniert.
Wir nennen den Umzug eines .eu Domänennamens von einer Registrierstelle zu einer anderen einen Registrierstellenwechsel bzw. einen „Transfer“. Klicken Sie hier, und Sie erhalten mehr Informationen darüber, wie ein Registrierstellenwechsel funktioniert.
Die beteiligten Parteien haben 14 Tage Zeit, um eine Übertragung zu bestätigen. Nachdem wir die Bestätigung beider Parteien erhalten haben, wird ein Inhaberwechsel in der Regel an Werktagen innerhalb von durchschnittlich 24 Stunden abgewickelt.
Der Inhaber des Domänennamens hat 14 Tage Zeit, einen Registrierstellenwechsel zu bestätigen. Nachdem wir die Bestätigung erhalten haben, wird ein Registrierstellenwechsel in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgewickelt (an Werktagen).
Nein. Es ist nicht möglich, einen Inhaber- oder Registrierstellenwechsel gleichzeitig mit mehr als einem Domänennamen durchführen. Ihre Registrierstelle muss jeden Inhaber- oder Registrierstellenwechsel einzeln einleiten. Ferner müssen Sie auch jedem Inhaber- oder Registrierstellenwechsel einzeln zustimmen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Domänenname von jemand anderem unrechtmäßig registriert worden ist, können Sie die Registrierung anfechten. Dies kann entweder vor jedem konventionellen Gericht in der Europäischen Union erfolgen oder indem Sie ein Alternatives Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) für .eu Domänennamen beantragen. EURid darf bei einem Streitfall in Bezug auf Domänennamen nicht eingreifen.
Das ADR-Verfahren für .eu Domänennamen wird von dem unabhängigen Tschechischen Schiedsgericht in Prag in der Tschechischen Republik bearbeitet.
ADR-Verfahren laufen online ab, wobei sämtlicher Schriftverkehr zwischen den betroffenen Parteien per E-Mail erfolgt. Beschwerden können in jeder offiziellen Sprache der EU eingereicht werden, wobei die Entscheidung von einer Gruppe von Mitgliedern der Schiedskommission getroffen wird, die sich aus Experten für geistiges Eigentumsrecht aus ganz Europa zusammensetzt. Alle Entscheidungen sind rechtskräftig, es sei denn, die unterlegene Partei legt vor einem konventionellen Gericht Berufung gegen die Entscheidung ein. Mehr Informationen zur Beantragung eines ADR-Verfahrens erhalten Sie, wenn Sie hier klicken, oder auf der offiziellen Website des Gerichts eu.adr.eu.
Nein. Wir können Fragen in Verbindung mit .eu Domänennamen und dem .eu Register beantworten, sind aber nicht in der Lage, Ihnen bei der Einreichung eines ADR (Alternative Streitbeilegung)-Falles oder bei einem anderen Rechtsstreit behilflich zu sein. Wir können auch keine Fragen zu einem aktenkundigen Fall beantworten. ADR-Verfahren werden von dem unabhängigen Tschechischen Schiedsgericht abgewickelt.
ADR bedeutet Alternative Dispute Resolution (Alternative Streitbeilegung). Das ADR-Verfahren wurde eingerichtet, um dabei behilflich zu sein, .eu Domänennamenstreitigkeiten beizulegen. Eine Registrierung eines .eu Domänennamens kann auch vor jedem konventionellen Gericht innerhalb der Europäischen Union angefochten werden, aber ein ADR-Verfahren ist zumeist einfacher, schneller, billiger und praktischer.
Das .eu ADR-Verfahren wird online verhandelt und von dem unabhängigen Tschechischen Schiedsgericht in Prag, Tschechische Republik, abgewickelt.
Zur Einleitung eines ADR-Verfahrens für einen .eu Domänennamen besuchen Sie bitte die Website des Tschechischen Schiedsgerichts (eu.adr.eu). Nachdem Sie sich als Nutzer registriert haben, können Sie dort Ihre Beschwerde einreichen. Während dieses Vorgangs werden Sie gebeten, verschiedene Einzelheiten der Klage und die Beweggründe, die Ihren Fall belegen, zu beschreiben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, etwaige relevante Beweise elektronisch als Anhang einzureichen.
Sobald Ihre Beschwerde eingegangen ist, werden Sie darum gebeten, die Anzahl der Mitglieder der Schiedskommission zu nennen, denen Ihr Fall vorgetragen werden soll. Eine Schiedskommission kann aus einem oder drei Mitgliedern bestehen. Wenn Sie sich für eine Schiedskommission mit einem Mitglied entscheiden, wird vom Gericht in Ihrem Namen ein Schiedsrichter berufen. Wenn Sie sich für eine Schiedskommission mit drei Mitgliedern entscheiden, können Sie einen Schiedsrichter aus einer Liste befugter Schiedsrichter auswählen. Ihr Opponent kann den zweiten Schiedsrichter wählen, und das Gericht wählt den dritten. Bitte beachten Sie, dass eine Schiedskommission mit drei Mitgliedern teuerer ist eine Schiedskommission mit einem Mitglied.
Die Meisten entscheiden sich, ihren Fall von einem einzelnen Schiedsrichter regeln zu lassen. Wird eine Schiedskommission mit drei Mitgliedern gewählt, müssen die teilnehmenden Schiedsrichter eine einfache Mehrheit erreichen. Wenn Sie eine Klage vorgebracht haben und der Fall zu Ihren Gunsten entschieden wird, wird der fragliche Domänenname auf Sie übertragen und der Fall damit abgeschlossen.
Alle Entscheidungen sind rechtskräftig, es sei denn, die unterlegene Partei erhebt vor einem konventionellen Gericht Einspruch gegen die Entscheidung.
Was die Zeit anbelangt, so gibt es Unterschiede. Im Durchschnitt werden ADR-Fälle innerhalb von vier Monaten nach der Einreichung entschieden. Seit Beginn des ersten .eu ADR-Verfahrens im Januar 2006 sind mehr als 950 Fälle entschieden worden.
Die Gebühren für die Einreichung eines ADR-Verfahrens richten sich nach mehreren Faktoren, einschließlich:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Gebührenseite der ADR-Website.
Nein. Belegdokumente werden online eingereicht, so dass keine Reise erforderlich ist, um einen Fall vorzutragen. Weitere Informationen finden Sie auf der ADR-Website.
WHOIS ist ein Protokoll, mit dem Nutzer Zugriff auf die .eu Datenbank der Domänennamen erhalten. Mithilfe von WHOIS können Sie den Status eines .eu Domänennamens abfragen. Wenn beispielsweise ein Domänenname registriert ist, zeigt WHOIS die Kontaktdetails des Domänennameninhabers sowie weitere Informationen über die Registrierung an. Ist ein Domänenname nicht registriert, zeigt WHOIS an, dass der Name „frei“, also noch verfügbar ist. Domänennamen können noch andere Statusformen haben. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, klicken Sie hier.
Ein Domänenname kann einen der folgenden Statusformen haben:
| REGISTRIERT | Dieser Domänenname wurde bereits von einer anderen Partei registriert und steht nicht zur Verfügung. |
| Frei | Dieser Domänenname kann von einer Organisation oder einer Person innerhalb der Europäischen Union registriert werden. | Nicht zur Registrierung verfügbar | Dieser Domänenname steht nicht für eine Registrierung zur Verfügung. |
| Zurückgezogen | Der Domänenname ist registriert, wurde jedoch „zurückgezogen“. Das heisst, er ist zeitweilig nicht aktiv und darf, bis zum Ergebnis der juristischen Maßnahmen, weder einem Inhaber- noch einem Registrierstellenwechsel unterzogen werden. |
| Zurückgestellt | Der Domänenname ist registriert, wurde aber „zurückgestellt“. Das heisst, er ist aktiv, darf jedoch, bis zum Ergebnis der juristischen Maßnahmen, weder einem Inhaber- noch einem Registrierstellenwechsel unterzogen werden. |
| Nicht zugelassen | Der Name steht nicht zur Verfügung, da unzulässig. Er enthält eine der technischen Einschränkungen für .eu Domänennamen. |
| GESPERRT | Der Name steht nicht zur Verfügung, da er von der Europäischen Kommission oder einem der EU-Mitgliedstaaten gesperrt wurde. Hier finden Sie die vollständige Liste gesperrter Namen. |
| RESERVIERT | Der Name steht nicht zur Verfügung, da er von der Europäischen Kommission oder einem der EU-Mitgliedstaaten reserviert wurde. Hier finden Sie die vollständige Liste reservierter Namen. |
| QUARANTÄNE | Der Name steht derzeit nicht zur Verfügung, da er sich in Quarantäne befindet. Ein Domänennameninhaber kann sein Recht auf einen Namen aufgeben und seine Registrierung löschen lassen. In diesem Fall wird der Domänenname aus Sicherheitsgründen für 40 Tage in Quarantäne gestellt. |
| Antrag anhängig | Der Name steht nicht zur Verfügung, weil bezüglich des Sunrise-Antrags noch keine endgültige Entscheidung in Kraft getreten ist. Mindestens eine Person hat für diesen Domänennamen während der Sunrise-Periode einen Antrag gestellt, der derzeit noch geprüft wird. |
| Außer Betrieb | Dieser Domänenname wurde über einer Registrierstelle registriert, die nicht länger .eu Registrierungsdienste anbietet. Der Inhaber des Domänennamens wurde dazu aufgefordert, den Domänennamen zu einer zugelassenen .eu Registrierstelle zu übertragen. |
Wenn Sie den Inhaber eines bestimmten .eu Domänennamens kontaktieren möchten, können Sie in unserer WHOIS-Datenbank nach diesem Namen suchen. Handelt es sich bei dem Domänennameninhaber um ein Unternehmen oder eine Organisation, sehen Sie dort eine physische Anschrift sowie eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse. Handelt es sich bei dem Domänennameninhaber um eine Privatperson, sehen Sie nur eine E-Mail-Adresse und eine für den Schriftverkehr bevorzugte Sprache.
Handelt es sich bei dem Domänennameninhaber um eine Privatperson und brauchen Sie mehr Kontaktangaben als angegeben, können Sie uns einen Antrag auf Herausgabe persönlicher Daten schicken. In diesem Antrag müssen Sie begründen, warum Sie die Daten benötigen, und angeben, wozu die Daten verwendet werden.
Füllen Sie das Antragsformular aus, und schicken Sie es per E-Mail an info@eurid.eu oder per Fax an +32 2 401 27 51. Ihr Antrag wird geprüft, und Sie werden benachrichtigt, ob der Antrag bewilligt wird oder nicht.
Wir können niemals sämtliche Kontaktdaten löschen. Der Umfang der in WHOIS gezeigten Kontaktdaten richtet sich danach, ob Sie Ihren .eu Domänennamen als Unternehmen bzw. Organisation oder als Privatperson registriert haben.
Unternehmen und Organisationen sind nach europäischem Gesetz verpflichtet, alle Kontaktangaben in der WHOIS-Datenbank aufzuführen, einschließlich einer physischen Anschrift, einer Telefon- und Faxnummer und einer E-Mail-Adresse. Privatpersonen müssen dagegen nur ihre E-Mail-Adresse angeben und die Sprache, in der sie den Schriftverkehr führen möchten. Diese Informationen sind Bestandteil der .eu WHOIS-Politik.
Wenn Sie eine Privatperson sind, und Ihr Domänenname wurde versehentlich als zu einem unter Ihrem Namen laufenden Unternehmen zugehörig registriert, können Sie Ihre Registrierstelle bitten, die Kontaktdaten zu ändern, indem Ihr Name aus dem Feld zum Eintrag der Organisation gelöscht wird. Auf diese Weise sind die meisten Ihrer Kontaktdaten, einschließlich Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer, für die allgemeine Öffentlichkeit nicht mehr sichtbar.
Ja, es gibt eine Möglichkeit. Sehbehinderte können unsere gesicherten WHOIS-Datenbank , abfragen, bei der eine Eingabe des Captcha codes. Ynicht erforderlich ist. Um Zugriff auf diese Datenbank haben zu können, brauchen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie per Telefon oder Sie schicken eine Email an info@eurid.eu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja, vorausgesetzt, die Löschung Ihres Namens durch Ihre Registrierstelle liegt noch keine 40 Tage zurück. Nach dem Löschen verbringt Ihr Domänenname 40 Tage in Quarantäne. Wenn Sie sich während dieses Zeitraums entscheiden, dass Sie Ihren Namen zurückhaben möchten, können Sie Ihre Registrierstelle bitten, ihn aus der Quarantäne zu reaktivieren. Dieser Dienst ist gebührenpflichtig; wenden Sie sich bezüglich der Reaktivierungskosten an Ihre Registrierstelle.
Sie können auch eine neue Registrierstelle bitten, Ihren Domänennamen zu reaktivieren, wenn Sie mit Ihrer derzeitigen Registrierstelle unzufrieden sind. Ihre neue Registrierstelle wird in diesem Fall den Namen aus der Quarantäne in ihr Portfolio per Registrierstellenwechsel übertragen.
Gelöschte Domänennamen werden nach dem Quarantänezeitraum wieder freigegeben. Sobald sie freigegeben worden sind, können sie von jemand anderem nach dem Windhundprinzip (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“)registriert werden.
Wenn Sie einen Inhaberwechsel Ihres Domänennamens vorgenommen haben, können Sie den Namen nur zurückerhalten, indem Sie den neuen Inhaber bitten, den Namen ggf. auf Sie zurückzuübertragen. Mit Ihrer Zustimmung zu einem Inhaberwechsel haben Sie auch Ihre Rechte als Domänennameninhaber aufgegeben.
Wenn Sie Ihren .eu Domänennamen nicht länger behalten möchten, können Sie ihn auf jemand anderen per Inhaberwechsel übertragen oder Sie können beantragen, den Namen zu löschen. Wenn Ihr Name gelöscht wird, bedeutet dies, dass der Name und sämtliche Angaben, die damit verknüpft sind, z. B. Ihr Name und Ihre Anschrift etc., aus unserer WHOIS-Datenbank gelöscht werden. Wenn Sie Ihren Namen löschen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Registrierstelle.
Wenn der Domänenname gelöscht worden ist, verbringt er 40 Tage in Quarantäne. Dieser Quarantänezeitraum dient quasi als Bedenkzeit, so dass Sie Ihren Domänennamen zurückbekommen können, falls Sie Ihre Meinung ändern. Nach der Quarantäne wird der Name für die Registrierung freigegeben. Dies bedeutet, dass er von einer beliebigen Person nach dem Windhundprinzip registriert werden kann.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Registrierstelle, wenn Sie Ihren Domänennamen löschen lassen möchten.
Nachdem Ihr Domänenname gelöscht worden ist, befindet er sich 40 Tage lang in Quarantäne. Während dieses Zeitraums ist er nicht mehr aktiv und kann von niemand anderem registriert werden. Etwaige Websites oder E-Mail-Adressen in Verbindung mit dem Namen werden nicht mehr funktionieren. Nach 40 Tagen wird der Name für die Registrierung freigegeben.
Wenn Sie während der 40-tägigen Quarantäne entscheiden, dass Sie Ihren Domänennamen zurückhaben möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Registrierstelle zu bitten, den Namen zu reaktivieren und aus der Quarantäne zu nehmen.
Sie können auch eine neue Registrierstelle bitten, Ihren Domänennamen zu reaktivieren, wenn Sie mit Ihrer derzeitigen Registrierstelle unzufrieden sind. Ihre neue Registrierstelle wird in diesem Fall Ihren Namen von der Quarantäne in ihr Portfolio per Registrierstellenwechsel übertragen.
Eine Reaktivierung ist kostenpflichtig. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Registrierstelle nach den entsprechenden Gebühren.