Übertragungen (Trade & Transfer)

Als Domänennameninhaber können Sie Ihr Recht auf Verwendung eines bestimmten .eu Domänennamens auf eine andere Partei übertragen. Diesen Vorgang nennt man bei EURid einen Inhaberwechsel (trade). Sie können auch die Verwaltung Ihres .eu Domänennamens von einer zugelassenen Registrierstelle auf eine andere übertragen lassen. EURid nennt diesen Umzug zu einer anderen Registrierstelle einen Registrierstellenwechsel (transfer).

Registrierstellenwechsel bei.eu (Transfer)

Der Wechsel eines .eu Domänennamens zu einer anderen Registrierstelle umfasst mehrere Schritte. Folgen Sie die im Anschluss beschriebenen Schritte oder benutzen Sie den Autorisierungscode, wenn Sie Ihren Registrierstellenwechsel bereits im Voraus bestätigen möchten.

  • Bitten Sie Ihre neue Registrierstelle, uns in Ihrem Namen zu kontaktieren und einen Registrierstellenwechsel zu beantragen.
  • Nachdem wir den Antrag erhalten haben, senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung, dass der Registrierstellenwechsel vorgenommen werden soll. Sie können die Übertragung auch durch Anklicken eines Links in der E-Mail bestätigen. (Registrierstellenwechsel können auch per Fax bestätigt werden.)
  • Wenn Sie den Antrag auf einen Registrierstellenwechsel nicht innerhalb von 14 Tagen bestätigen, wird der Antrag annulliert. Erfolgt die Bestätigung, wird der Antrag genehmigt.
  • Ein Registrierstellenwechsel wird üblicherweise innerhalb von durchschnittlich 24 Stunden nach Eingang Ihrer Bestätigung genehmigt (an Werktagen). Ihre Registrierstelle wird Sie über die erfolgte Genehmigung informieren.
  • Nachdem der Registrierstellenwechsel durchgeführt worden ist, wird zu der verbleibenden Vertragslaufzeit ein Jahr dazu gerechnet, vorausgesetzt, dass die neue Vertragslaufzeit für Ihren Domänennamen maximal 10 Jahre nicht überschreitet. Sollte dies doch der Fall sein, bleibt die ursprüngliche Vertragslaufzeit unverändert.

Den Registrierstellen werden Übertragungen in Rechnung gestellt, deshalb werden die Kosten gegebenenfalls an Sie weitergegeben. Bei Fragen zu Gebühren wenden Sie sich bitte an Ihre Registrierstelle.

Inhaberwechsel bei .eu (Trade)

Für die Übertragung Ihres .eu Domänennamens auf jemand anderen, den so genannten Inhaberwechsel, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Organisation bzw. die Person, die Ihren .eu Domänennamen übernimmt, muss eine zugelassene .eu Registrierstelle bitten, uns in ihrem Namen zu kontaktieren und einen Inhaberwechsel zu beantragen.
  • Sobald wir den Antrag erhalten haben, wird an Sie und den zukünftigen Inhaber je eine E-Mail verschickt, in der Sie gebeten werden, zu bestätigen, dass der Inhaberwechsel vorgenommen werden soll. Sie können die Übertragung auch durch Anklicken eines Links in der E-Mail bestätigen. (Inhaberwechsel können auch per Fax bestätigt werden.)
  • Sie haben 14 Tage Zeit, um zu bestätigen. Wenn keiner oder nur einer von Ihnen während dieser Frist eine Bestätigung vornimmt, wird der Inhaberwechsel annulliert. Wenn Sie beide bestätigen, wird der Inhaberwechsel genehmigt.
  • Nach der Genehmigung aktualisiert EURid die .eu WHOIS-Datenbank mit den Daten des neuen Domäneninhabers. Nach Durchführung des Inhaberwechsels wird ein Jahr zu der verbleibenden Vertragslaufzeit dazu gerechnet, vorausgesetzt, dass die neue Vertragslaufzeit für Ihren Domänennamen maximal 10 Jahre nicht überschreitet. Sollte dies doch der Fall sein, bleibt die ursprüngliche Vertragslaufzeit unverändert.

Den Registrierstellen werden Übertragungen in Rechnung gestellt. Die Kosten werden daher gegebenenfalls an den neuen Domänennameninhaber weitergegeben. Bei Fragen zu Gebühren wenden Sie sich bitte an Ihre Registrierstelle.