Streitbeilegung

Domänennamenregistrierungen können stets in einem normalen Gerichtsverfahren angefochten werden, aber viele Streitfälle in Bezug auf .eu Domänennamen werden im Rahmen des Alternativen Streitbeilegungsverfahrens (ADR) geregelt, das in der Verordnung 874/2004 der Europäischen Kommission (pdf) beschrieben ist. Ein ADR-Verfahren ist in der Regel schneller, oftmals billiger und praktischer als ein normales Gerichtsverfahren.

Das ADR-Verfahren wird vom in Prag ansässigen Tschechischen Schiedsgericht bereitgestellt, einem von EURid ausgewählten unabhängigen Organ. Das Tschechische Schiedsgericht bietet seine Dienstleistungen in allen offiziellen Sprachen der EU an. Seine Entscheidungen sind rechtskräftig, es sei denn, die unterlegene Partei legt bei einem konventionellen Gericht Berufung gegen die Entscheidung ein.

ADR-Verfahren werden durchschnittlich innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung der Klage entschieden. Ergeht die Entscheidung zugunsten des Klägers, wird der strittige .eu Domänenname üblicherweise nach Ablauf der Berufungsfrist von 30 Tagen nach einer Entscheidung auf ihn übertragen.

Was sind gültige Gründe für ein ADR-Verfahren?

Sie können die Registrierung jedes .eu Domänennamens anfechten, von dem Sie glauben, dass er für spekulative oder missbräuchliche Zwecke registriert worden ist. Nach Artikel 21 der Verordnung 874/2004 der Europäischen Kommission, der Rechtsgrundlage des ADR-Verfahrens, ist eine Registrierung in folgenden Fällen spekulativ oder missbräuchlich:

  • Der registrierte .eu Domänenname ist identisch mit einem anderen Namen, für den bereits frühere Rechte bestehen bzw. diesem anderen Namen verwirrend ähnlich, UND
  • der Inhaber des Domänennamens hat kein berechtigtes Interesse an dem Namen ODER verwendet ihn in böser Absicht.

Wie ein ADR-Verfahren abläuft

ADR-Fälle unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht von herkömmlichen Gerichtsverfahren:

  • Die Entscheidung wird von einer Schiedskommission und nicht von Richtern getroffen. Die Mitglieder der Schiedskommission werden aus einer Gruppe von Experten für geistiges Eigentum aus ganz Europa ausgewählt.
  • Die Fälle werden online verhandelt. Sämtlicher Schriftverkehr zwischen allen Parteien erfolgt per E-Mail.
  • Die Verhandlung der Fälle erfolgt in der Regel in der Sprache des Domänennameninhabers, eine Beschwerde kann aber in jeder offiziellen Sprache der EU eingereicht werden. Eine Verhandlung in einer anderen Sprache als der des Domänennameninhabers muss von den für den Fall ausgewählten Schiedsrichtern genehmigt werden und führt zu Zusatzgebühren.
  • Damit ein .eu Domänenname als Ergebnis eines ADR-Verfahrens auf den Beschwerdeführer übertragen werden kann, muss dieser als Inhaber eines .eu Domänennamens in Frage kommen, d. h. er muss seinen Wohnsitz bzw. Sitz in der Europäischen Union haben.

Weitere Information über das ADR-Verfahren gibt es in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“ der offiziellen Website des Schiedsgerichts oder auf Anfrage per E-Mail in englischer Sprache an info@adr.eu. Um die Ergebnisse bereits entschiedener ADR-Fälle einsehen zu können, die auf eu.adr.eu veröffentlicht werden, klicken Sie bitte hier.